Fachbereich Mathematik

Mitteilungen des Dekanats

Infos zu wesentlichen Änderungen, die Studium und Prüfungen betreffen

Liebe Studierende,

 

das Dekanat/Prüfungsamt Mathematik hat vormittags wieder reguläre Öffnungszeiten.

 

Fragen zu Studium / Prüfungen können weiterhin ebenfalls per E-Mail gerichtet werden an dekanat(at)math.rptu.de

 

Studierende, die eine Abschlussarbeit (Bachelor­arbeit / Masterarbeit) abgeben möchten, werden nach wie vor gebeten, vorab per E-Mail an dekanat(at)math.rptu.de die Abgabemodalitäten zu klären.

Das Dekanat Mathematik informiert zu wesentlichen Änderungen, die Studium und Prüfungen betreffen. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Prüfungs­ordnungen und Studien­plänen sowie den Abschluss von Akkredi­tierungs- und Reakkredi­tierungs­verfahren, aber auch wesentliche Änderung in den Rahmen­bedingungen (Hochschul­gesetz, Einschreibe­ordnung, etc.).

Änderung von Prüfungsordnungen, Studienplänen

Mit der Änderungsordnung vom 19.07.2021 traten folgende wesentliche Änderungen in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik und in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik (BPO) in Kraft:

  1. Die Anerkennung außerhalb des Studiengangs erbrachter positiver Leistungen erfolgt auf Antrag und nicht mehr wie bisher von Amts wegen (§ 6 Absatz 10 BPO).
  2. Die Regelung zu vorgezogenen Masterleistungen wurde gestrichen (ehemals § 23 Absatz 2 BPO).
  3. Die Regelungen zu Zusatzleistungen wurden geändert, so dass nun auch Studien- und Prüfungsleistungen aus Masterstudiengängen abgelegt werden dürfen. Dabei sollen Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil eines Bachelorstudiengangs sind, den Umfang von 20 LP nicht überschreiten (§ 23 BPO).
  4. Die zu erbringenden Leistungen im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudiengang Mathematik bzw. im Abschnitt Wirtschaftswissenschaften im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik wurden neu geregelt (Anhang 1 BPO).

Die Änderungen 1. - 3. gelten für alle Studierende, die im Bachelorstudiengang Mathematik oder Wirtschaftsmathematik eingeschrieben sind.

Die Änderung Nr. 4 gilt nur für Studierende, die im Bachelorstudiengang Mathematik mit Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften bzw. im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik eingeschrieben sind und zum 1. Oktober 2021 noch keine Leistungen im Anwendungsfach bzw. im Abschnitt Wirtschaftswissenschaften erbracht haben.

Für Studierende, die zum 1. Oktober 2021 bereits Leistungen im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften bzw. im Abschnitt Wirtschaftswissenschaften erbracht haben, finden für die im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften bzw. Abschnitt Wirtschaftswissenschaften zu erbringenden Leistungen die vor Inkrafttreten dieser Ordnung gelten RegelungenAnwendung. Diese Studierenden können aber beantragen, in die neuen Regelungen überführt zu werden, sofern nicht bereits zwei Fehlversuche in der Modulprüfung zum Modul "Betriebswirtschaftliche Grundlagen" vorliegen. Dieser Antrag ist in schriftlicher Form an den Prüfungsausschuss zu richten und bis spätestens 16.12.2021 beim Prüfungsamt Mathematik einzureichen. Ein Rückwechsel in die Ordnung für die Bachelorprüfung in Mathematik in der Fassung vom 16.07.2018 ist nicht möglich.

Mit der Neufassung der Prüfüngsordnungen für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang sowie in den Masterstudiengängen für die Lehrämter an Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen vom 29.07.2019 treten insbesondere folgende wesentliche Änderungen für das Fach Mathematik in Kraft:

  • Das bisherige Modul „Grundlagen der Mathematik A/B: Lineare Algebra und Analysis“ (24 Lp bzw. 18 Lp bei LA BBS) wird aufgespalten in die Module „Grundlagen der Mathematik A: Lineare Algebra I und Analysis I“ (15 Lp) sowie „Grundlagen der Mathematik B: Lineare Algebra II und Analysis II“ (9 Lp).
  • Der Übungsschein zu „Grundlagen der Mathematik I" (6V, 3Ü, 3T) kann erworben werden in Form von zwei "Teilscheinen" zu „Grundlagen der Mathematik I: Analysis" (4V, 2Ü, 2T) und „Grundlagen der Mathematik I: Lineare Algebra" (2V, 2ÜT); damit kann das zugehörige Modul auf ein Studienjahr "gestreckt" werden (z.B. angeraten bei Lehramt BBS).
  • Für das Modul „Grundlagen der Mathematik B: Lineare Algebra II und Analysis II“ wird in jedem Wintersemester eine spezielle Vorlesung „Grundlagen der Mathematik II für Studierende des Lehramts" (4V, 2Ü) angeboten.
  • Die Veranstaltung „Einführung in wissenschaftliches Programmieren (für Studierende des Lehramts)" ist künftig Bestandteil des Moduls „Mathematik als Lösungspotenzial A: Modellieren und Praktische Mathematik" (statt „Fachwissenschaftliche und Fachdidaktische Voraussetzungen") und verschiebt sich somit beim Lehramt BBS vom Bachelor- in das Masterstudium.

Die Änderungen gelten für alle Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Fach Mathematik des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs eingeschrieben sind und bei denen noch kein Prüfungsergebnis im Modul „Grundlagen der Mathematik A/B: Lineare Algebra und Analysis“ gemäß der Prüfungsordnung vom 24.10.2007 in der zuletzt geltenden Fassung vorliegt.

Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Fach Mathematik des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs eingeschrieben sind und bei denen bereits ein Prüfungsergebnis im Modul „Grundlagen der Mathematik A/B: Lineare Algebra und Analysis" gemäß der Prüfungsordnung vom 24.10.2007 in der zuletzt geltenden Fassung vorliegt, können beantragen, dass sie in die vorliegende Fassung des fachspezifischen Anhangs überführt werden. Dieser Antrag ist in schriftlicher Form an den Prüfungsausschuss zu richten und bis spätestens 16.12.2019 bei der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten einzureichen. Der Wechsel ist nicht möglich für Studierende, bei denen bereits zwei Fehlversuche in der Modulprüfung zu dem Modul „Grundlagen der Mathematik A/B: Lineare Algebra und Analysis" vorliegen. Ein Rückwechsel in die Fassung vom 14.12.2018 ist nicht möglich.

Mit der Änderungsordnung vom 16.07.2018 traten folgende wesentliche Änderungen in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik (BPO) in Kraft:

  • die zu erbringenden Leistungen in den Anwendungsfächern Biologie, Chemie, Informatik und Wirtschaftswissenschaften wurden neu geregelt (Anhang 1 der BPO).

Während in den Anwendungsfächern Chemie und Wirtschafts­wissen­schaften i.e.L. zusätzliche Wahlmöglichkeiten eingeführt wurden, sind die Änderungen in den Anwendungsfächern Biologie und Informatik umfassender.

Die Änderungen gelten für alle Studierende, die im Bachelorstudiengang Mathematik eingeschrieben sind und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen noch keine Leistungen im Anwendungsfach erbracht oder nicht Informatik als Anwendungsfach haben.

Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bachelor­studien­gang Mathematik mit Anwendungsfach Biologie eingeschrieben sind und bereits das Modul „Molekularbiologie (für Mathematiker)“ erfolgreich absolviert haben, finden bzgl. der im Anwendungsfach Biologie zu erbringenden Module die vor Inkrafttreten der Änderung geltenden Regelungen Anwendung.

Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bachelor­studien­gang Mathematik mit Anwendungsfach Chemie eingeschrieben sind und bereits das Modul „Physikalische Chemie – Grundlagen“ erfolgreich absolviert haben, finden bzgl. der im Anwendungsfach Chemie zu erbringenden Module die vor Inkrafttreten der Änderung geltenden Regelungen Anwendung.

Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bachelor­studien­gang Mathematik mit Anwendungsfach Informatik eingeschrieben sind und bereits Leistungen im Anwendungsfach erbracht haben, können beantragen, dass sie in die Ordnung für die Bachelorprüfung in Mathematik in dieser Fassung überführt werden. Dieser Antrag ist in schriftlicher Form an den Prüfungsausschuss zu richten und bis spätestens 16.12.2018 beim Prüfungsamt Mathematik einzureichen. Ein Rückwechsel in die Ordnung für die Bachelorprüfung in Mathematik in der Fassung vom 19.07.2016 ist nicht möglich.

Mit der Änderungsordnung vom 30.01.2017 sind einige wesentliche Änderungen in der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International (MPO) in Kraft getreten:

  • die Fristen für das erstmalige Melden von Modulprüfungen wurden neu geregelt (§ 11 Absatz 14 MPO);
  • die Frist für die erstmalige Ausgabe der Masterarbeit wurde neu geregelt (§ 11 Absatz 13 MPO);
  • die Frist für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 2 und 4 MPO);
  • die Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 2 und 4 MPO);
  • die Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 1 MPO). Durch die Neuregelung ist die Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung nicht mehr möglich.

Die Änderungen gelten für alle Studierenden in den Masterstudiengängen Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik und Mathematics International. Studierende, die die Masterprüfung vor dem 31.03.2017 begonnen haben, können im Prüfungszeitraum des Sommersemesters 2017 letztmalig eine bestandene Prüfungsleistung zum Zwecke der Notenverbesserung (im Rahmen der vor Inkrafttreten der Änderungsordnung geltenden Regelungen) wiederholen.

Mit der Änderungsordnung vom 19.07.2016 traten folgende wesentliche Änderungen in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik (BPO) in Kraft:

  • die Fristen für das erstmalige Melden von Modulprüfungen wurden neu geregelt (§ 11 Absatz 14 BPO);
  • die Frist für die erstmalige Ausgabe der Bachelorarbeit wurde neu geregelt (§ 11 Absatz 13 BPO);
  • die Frist für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 2 und 4 BPO);
  • die Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 2 und 4 BPO);
  • der Umfang der vorgezogenen Masterleistungen (Vorstudieren) wurde geregelt (§ 23 Absatz 2 BPO);
  • die Wiederholung bestandener Prüfungsleistungen wurde neu geregelt (§ 18 Absatz 1 BPO). Durch die Neuregelung ist die Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung nicht mehr möglich.

Die Änderungen gelten für alle Studierenden im Bachelorstudiengang Mathematik. Studierende, die die Bachelorprüfung vor dem 03.08.2016 begonnen haben, können im Prüfungszeitraum des Wintersemester 2016/17 letztmalig eine bestandene Prüfungsleistung zum Zwecke der Notenverbesserung (im Rahmen der vor Inkrafttreten der Änderungsordnung geltenden Regelungen) wiederholen.

Mit der Änderungsordnung vom 10.12.2013 traten folgende wesentliche Änderungen in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik in Kraft:

  • die Fristen für das erstmalige Melden/Ablegen der Modulprüfungen wurden neu geregelt (§ 7 Absatz 3 und 4 BPO);
  • die Frist für das erstmalige Erbringen der Bachelorarbeit wurde neu geregelt (§ 8 Absatz 5 BPO);
  • falls die erste Wiederholung einer Modulprüfung als schriftliche Prüfung abgenommen und dabei keine mdl. Ergänzungsprüfung angeboten wurde, wird im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine zweite Wiederholung auf Antrag gewährt;
  • für die Modulprüfung zu dem Modul "Informatik für Mathematiker" (Pflichtmodul bei Wahl eines anderen Anwendungsfachs als Informatik) wird bei der zweiten Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung (im Fall des Nichtbestehens) angeboten.

Da alle Änderungen keine Nachteile für die Studierenden nach sich ziehen, wurde keine Übergangsregelung getroffen, sodass die Änderungen für alle Studierenden im Bachelorstudiengang Mathematik gelten.

Sonstiges

In seiner Sitzung am 10.04.2018 hat der Akkreditierungsausschuss der TU Kaiserslautern die Akkreditierung des weiterbildenden Master-Fernstudiengangs Financial Engineering ohne Auflagen beschlossen. Der Studiengang, der in Zusammenarbeit mit dem DISC angeboten wird, startet zum Wintersemester 2018/19; die Akkreditierung gilt bis zum 30.09.2023.

In seiner Sitzung am 09.05.2016 hat der Akkreditierungsausschuss der TU Kaiserslautern die Akkreditierung der beiden neuen Studiengänge

ohne Auflagen beschlossen. Beide Studiengänge starten zum Wintersemester 2016/17. Die Akkreditierung gilt bis zum 30.09.2021.

Mit dem Wegfall der Studienkonten wurde folgende Regelung zur Gebührenpflicht (als § 70 Abs. 2) in das Hochschulgesetz RLP aufgenommen: "Die Beitragsfreiheit [...] gilt auch für ein Studium, bei dem die oder der Studierende gleichzeitig in zwei oder mehr Studiengängen eingeschrieben ist (Doppelstudium). Für Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, gilt dies nur, soweit die Einschreibung in einen weiteren Studiengang bis zum Ende des dritten Semesters des Studiengangs der Ersteinschreibung erfolgt."

Studierende, die parallel zu einem Lehramtsstudium oder zu einem Studium der Physik bzw. Informatik einen Bachelorabschluss in Mathematik anstreben, sollten sich frühzeitig in der Fachstudienberatung sowie in der Abteilung für Studienangelegenheiten hinsichtlich der Gebührenproblematik beraten lassen.

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