Fachbereich Mathematik

Abmeldung von Prüfungen / Krankmeldung (Mathematik)

Hinsichtlich der Abmeldung von Prüfungsleistungen sind in den Bachelorstudiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik bzw. den Masterstudiengängen Mathematik, Mathematics International, Wirtschaftsmathematik, Technomathematik und Finanz- und Versicherungsmathematik im Wesentlichen drei Arten zu unterscheiden:

  1. Abmeldung von einer Klausur (im Nebenfach),
  2. Abmeldung eines vereinbarten mündlichen Prüfungstermins,
  3. Rücktritt von der Meldung zu einer mündlichen Prüfung durch Nicht-Vereinbaren eines Termins.

Hierzu sehen die in den o.g. Studiengängen anzuwendenen Prüfungsordnungen (PO) folgendes vor:

Die Frist für eine Abmeldung ohne triftige Gründe von einer Klausur (Nr. 1) oder einem vereinbarten mündlichen Prüfungstermin (Nr. 2) endet eine Woche vor dem Prüfungstermin (§ 11 Abs. 9 PO).

Die Abmeldung hat dabei persönlich oder durch schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt zu erfolgen (entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum bzw. bei postalischer Abmeldung der Poststempel).

Wenn die Abmeldung innerhalb dieser Frist erfolgt ist, gilt die Meldung zu der Prüfung für den jeweiligen Prüfungszeitraum als nicht erfolgt. Im Falle einer mündlichen Prüfung bedeutet letzteres insbesondere, dass in dem aktuellen Prüfungszeitraum kein neuer Termin vereinbart werden kann.

Bzgl. Nr. 3 gilt folgende Regelung: Falls kein Prüfungstermin in dem aktuellen Prüfungszeitraum vereinbart wurde, gilt die Meldung am Ende des Prüfungszeitraums als nicht erfolgt.

ACHTUNG: Erste Wiederholungsprüfungen müssen jeweils innerhalb von zwei auf den nicht bestandenen Prüfungsversuch nächst folgenden Prüfungszeiträumen abgelegt werden (wenn keine triftigen Gründe für eine Verlängerung dieser Frist bestehen)!

Sollten triftige Gründe (z.B. Krankheit o.ä.) gemäß § 19 Abs. 2 PO vorliegen, so kann der Rücktritt von einer Prüfung auch später erfolgen. In diesem Fall sind die Gründe unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen.

Im Falle der Vorlage eines ärztlichen Attests ist zu beachten, dass dieses i.d.R. nicht später als am Prüfungstag ausgestellt worden sein darf.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und der Geschäftsführer des Prüfungsamts Mathematik zur Verfügung. Sie sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet, weswegen Sie nicht zögern sollten, Kontakt aufzunehmen, wenn von Ihnen nicht zu verantwortende Gründe im Sinne der Prüfungsordnung vorliegen.

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