Fachbereich Mathematik

BAföG-Eignungskriterien (Bachelorstudiengänge)

Zum Erlangen der BAföG-Eignungsbescheinigung (gemäß § 48 BAföG) ist im Regelfall die Erfüllung folgender Kriterien erforderlich / hinreichend:

Studierende im Bachelorstudiengang Mathematik oder im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik müssen erbracht haben:

  • nach dem 4. Fachsemester:    90 Lp,
  • nach dem 5. Fachsemester:    110 Lp,
  • nach dem 6. Fachsemester:    140 Lp. 

Studierende im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit Schwerpunkt Gymnasium/Realschule Plus müssen erbracht haben:

  • nach dem 4. Fachsemester:    Fach A und B jew. 32,5 Lp,
  • nach dem 5. Fachsemester:    Fach A und B jew. 40,5 Lp,
  • nach dem 6. Fachsemester:    Fach A und B jew. 48,5 Lp.

Dabei können zur Kompensation fehlende Leistungspunkte in Fach A und/oder B durch Leistungspunkte aus den Bildungswissenschaften und Schulpraktika ausgeglichen werden, wobei jeder Leistungspunkt nur einmal eingebracht werden kann.

Studierende im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang mit Schwerpunkt berufsbildende Schule müssen im Fach Mathematik (Fach B) erbracht haben:

  • nach dem 4. Fachsemester:    20 Lp,
  • nach dem 5. Fachsemester:    25 Lp,
  • nach dem 6. Fachsemester:    30 Lp.

Dabei können (wie bei Gym/Rs) fehlende Leistungspunkte durch Leistungspunkte aus den Bildungswissenschaften und Schulpraktika kompensiert werden.

Ausstellung der Eignungsbescheinigungen

Wer eine Eignungsbescheinigung nach §48 BAföG für das Fach Mathematik oder einen der mathematischen Studiengänge benötigt, sollte das entsprechende Formular im Dekanat Mathematik abgeben. Nach Prüfung der formalen Kriterien wird das Formular anschließend an eine/n der beiden Eignungsbeauftragten (i.d.R. Dekan/in, Prodekan/in) weitergeleitet.

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