Fachbereich Mathematik

Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik

Das Wichtigste auf einen Blick

Abschluss:Master of Science (M.Sc.)
Dauer:4 Semester (Regelstudienzeit)
Einstieg:Sommer- und Wintersemester
Zugangsvoraussetzungen:
Bachelor Wirtschaftsmathematik, bzw. Bachelor Mathematik mit Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer Hochschulabschluss, fachliche und sprachliche Eignung (siehe weitere Informationen)
Unterrichtssprache:
i.d.R. Englisch (im Wahlpflichtbereich auch Deutsch)
Studienschwerpunkte:
Finanzmathematik, Versicherungsmathematik
Bewerbung:
siehe Infoseite der Graduate School

Weitere Informationen

Der zweijährige Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik (Actuarial and Financial Mathematics) ist ein wissenschaftlich-forschungsorientierter Studiengang, der die für ein umfassendes Verständnis großer Bereiche des zunehmend komplexeren Finanz- und Versicherungsmarkts notwendigen fortgeschrittenen theoretischen Grundlagen und Kompetenzen vermittelt. Zudem stellt er eine Verbindung zwischen Mathematik und dem Bereich „Financial Economics“ (Wirtschaftswissenschaften) dar.

Inhaltlich baut das Ausbildungsprogramm auf den im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik (oder im Bachelorstudiengang Mathematik mit Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften) an der RPTU in Kaiserslautern erworbenen Kenntnissen auf. Dabei wird neben einer fundierten mathematischen Grundausbildung insbesondere vorausgesetzt, dass bereits theoretische und praktische Grundkenntnisse in Stochastik sowie vertiefte Kenntnisse in der Wahrscheinlichkeitstheorie erworben wurden.

Die Ausbildung befähigt einerseits dazu, die Möglichkeiten (aber auch Grenzen) der mathematischen Modellbildung für Probleme aus dem Bereich der Finanzindustrie und/oder Versicherungswirtschaft zu beurteilen, leistungsfähige mathematische Modelle zu entwickeln und diese in der Praxis umzusetzen. Andererseits werden die Studierenden in ihrem Studienschwerpunkt gezielt an die aktuelle anwendungsbezogene mathematische Forschung herangeführt. Nach Abschluss des Studiums sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt zur wissenschaftlichen Arbeit und sie können sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einstellen und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse kritisch einordnen und zielgerichtet einsetzen.

In den ersten drei Studiensemestern beinhaltet das Curriculum die inhaltlich abgestimmte Bereitstellung fundierter Kenntnisse in den Bereichen „Actuarial and Financial Mathematics“,„Statistics and Computational Methods“ sowie „Financial Economics“. Das zweite und dritte Studiensemester dienen zusätzlich der inhaltlichen Vertiefung und der Vorbereitung auf die wissenschaftliche Abschlussarbeit. Neben den Modulen zu Vorlesungen (bzw. Vorlesungen mit Übungen) sieht das Curriculum eine abgestimmte Folge von Seminar, Reading Course und Projektseminar vor, die den Bezug von Finanz- und Versicherungsmathematik vertiefen, die praktische Umsetzung üben, und die Studierenden auf das Anfertigen der wissenschaftlichen Abschlussarbeit vorbereiten. An Stelle des Projektseminars kann auch ein einschlägiges Berufspraktikum eingebracht werden. Das vierte Studiensemester ist der Anfertigung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit (6 Monate) vorbehalten.

Die Lehrveranstaltungen finden i.d.R. in englischer Sprache statt. Auslandssemester werden durch die Graduate School „Mathematics as a Key Technology“ organisatorisch unterstützt.

Die Absolventinnen und Absolventen werden typischerweise in Banken, Versicherungen oder in Unternehmensberatungen Beschäftigung finden. Weitere attraktive Beschäftigungsfelder bieten sich im Bereich der Forschung und Lehre in Angewandter Mathematik oder den Wirtschaftswissenschaften.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der erfolgreiche Abschluss der Bachelorprüfung in Wirtschaftsmathematik oder in Mathematik an der RPTU in Kaiserslautern oder mindestens gleichwertige Prüfungsleistungen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Diplom) einschließen.

Als besondere Zugangsvoraussetzungen müssen erfolgreich abgelegte Prüfungen zu den Modulen „Stochastische Methoden“ und „Probability Theory“ (oder zu gleichwertigen Modulen aus dem Bereich der Stochastik im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten) sowie Module im Umfang von mindestens 16 Leistungspunkten aus dem Fach Wirtschaftswissenschaften des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsmathematik (oder gleichwertige Leistungen) nachgewiesen werden.

Zugelassen werden kann nur, wer fachlich und sprachlich für das Studium geeignet ist:

  • Fachliche Eignung: Für die Feststellung der fachlichen Eignung wird eine Qualifizierungsnote gebildet. Diese berechnet sich aus dem Mittel der mit der Anzahl der erworbenen Leistungspunkte gewichteten Noten der mathematischen oder wirtschaftsmathematischen Modulprüfungen in der Bachelorprüfung und der Bachelorarbeit (oder den gleichwertigen Leistungen). Dabei werden die Leistungen aus dem Grundlagenblock zweifach, die aus den (Aufbau)Blöcken dreifach und die aus dem Vertiefungsblock sowie der Bachelorarbeit vierfach berücksichtigt. Die Anteile der einzelnen Modulnoten an der Qualifizierungsnote können dem Merkblatt für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik bzw. dem Merkblatt für den Bachelorstudiengang Mathematik entnommen werden. 
  • Sprachliche Eignung: Es sind ausreichende Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache nachzuweisen. Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache liegen z.B. vor, wenn die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.) in Deutschland erworben wurde oder hinsichtlich der Ausbildung in englischer Sprache einer in Deutschland erworbenen mindestens gleichwertig ist.

Um Studierenden aus anderen Bachelor- oder Diplomstudiengängen, insbesondere auch Studierenden mit ausländischen Hochschulabschlüssen, den Zugang zum Masterstudium zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch eine Zulassung unter Auflagen erfolgen kann. Durch die Auflagen sollen die zur Feststellung der Äquivalenz des qualifizierenden Hochschulabschlusses und zur Erfüllung der besonderen Zulassungsvoraussetzungen fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die fachliche Eignung nachgewiesen werden.

Unter Auflagen zugelassen werden kann nur, wer zur Erfüllung des Zwecks der Auflagen höchstens 60 LP nachweisen muss. Die Auflagen sind binnen des ersten Studienjahrs zu erfüllen. Zu Beginn des Masterstudiums wird dazu gemeinsam mit der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Prüfungsplan erstellt.

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