Fachbereich Mathematik

Anmeldung zu Prüfungen (Mathematik)

Zur Teilnahme an Prüfungen ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Das Anmeldeverfahren ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren für die Studierenden folgender Studiengänge des Fachbereichs Mathematik zusammengestellt:

ACHTUNG: Die Abschlussklausuren zu den Übungen zu "Grundlagen der Mathematik I", "Grundlagen der Mathematik II" und "Algebraische Strukturen" im Bachelorstudiengang sind keine Prüfungsleistungen, sondern Studienleistungen. Das Anmeldeverfahren zu diesen Abschlussklausuren wird in der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben!

Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung

Bevor die erste Prüfungsleistung erbracht wird, muss die Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung beantragt worden sein:

Nach erfolgter Zulassung erhalten die Studierenden einen Login im Prüfungsverwaltungssystem (PVS) des Fachbereichs.

Anmeldung zu mündlichen Prüfungen in Mathematik

Prüfungen sollen in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Um eine mündliche Modulprüfung in Mathematik ablegen zu können, ist eine fristgerechte Meldung zur Prüfung und anschließend eine fristgerechte Terminvereinbarung mit der Prüferin oder dem Prüfer erforderlich:

1. Schritt: Meldung zur Prüfung

  • zeitgleich für alle mathematischen Modulprüfungen (inkl. Wiederholungsprüfungen), die man im jeweiligen Prüfungszeitraum ablegen will;
  • online im Prüfungsverwaltungssystem (PVS) des Fachbereichs Mathematik, dann Formblatt ausdrucken und im Prüfungsamt Mathematik (48/511) abgeben;
  • Frist: wird jedes Semester durch das Prüfungsamt Mathematik bekanntgegeben (siehe Termine im Semester; i.d.R. 16. Dezember für das WS, 16. Juni für das SS).

2. Schritt: Bearbeitung der Meldung durch das Prüfungsamt Mathematik

  • Nach Eingang des Meldeformulars überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts Mathematik für jede gemeldete Prüfung, ob die notwendigen Prüfungsvorleistungen vorliegen und die Angaben korrekt und zulässig sind.
  • Je nach Ergebnis wird eine Terminvereinbarung erlaubt / unter Vorbehalt erlaubt / nicht erlaubt (siehe PVS).

3. Schritt: Terminvereinbarung mit der Prüferin/dem Prüfer

  • Nach Bekanntgabe der von der Prüferin/dem Prüfer angebotenen Prüfungstage im PVS erfolgt die Vereinbarung bei dem jeweils zuständigen Sekretariat (wird i.d.R. in Vorlesung bekannt gegeben);
  • Frist: spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
  • Die vereinbarten Termine (inkl. Uhrzeit, Raum etc.) können anschließend online im PVS eingesehen werden.

Wenn keine Terminvereinbarung im Prüfungszeitraum erfolgt ist, gilt die Meldung für diesen Zeitraum als nicht erfolgt.

Anmeldung zu Modulprüfungen im Anwendungsfach

Die Anmeldung zu schriftlichen Modulprüfungen (Klausuren) im Anwendungsfach erfolgt online im PVS.

Die Anmeldung hat dabei jeweils innerhalb der vom Prüfungsamt Mathematik festgelegten Frist (siehe Termine im Semester; i. d. R. bis zum 16. Dezember für das WS bzw. bis zum 16. Juni für das SS) zu erfolgen. 

Nach erfolgreicher Anmeldung zu Klausuren im PVS erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sollte diese nicht angekommen sein oder die Klausur vor Ablauf der Anmeldefrist nicht in dem Auswahlfenster im PVS erscheinen, so wenden Sie sich bitte umgehend an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts Mathematik.

Die Anmeldung zu mündlichen Modulprüfungen im Anwendungsfach erfolgt mit Hilfe eines "Laufzettels", den Sie im Prüfungsamt Mathematik erhalten.

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